Besonderheiten des Ausbaus des Schienenwegs Plauen-Vojtanov

Die Bahnstrecke von Plauen über Bad-Brambach nach Tschechien-Vojtanov und weiter Richtung südlich von Hof soll ausweislich einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Personenverkehr zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert werden.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde vom sächsischen Wirtschaftsministerium beauftragt und ist derzeit nicht öffentlich.

Die Streckenführung, im Bild rot gekennzeichnet, ist an beiden Endpunkten an den sogenannten „Ostkorridor“ für den Güterferntransport angebunden. Hier liegt die Vermutung nahe, dass infolge von Widerstand gegen die Ausbaupläne des Ostkorridors in der Region Hof, wesentliche Teile des Güterverkehrs zukünftig über die gekennzeichnete Strecke führen sollen.

Aktuell ist dieses Projekt nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten, weil die Vorhabenprüfung des Bundes das Projekt als unwirtschaftlich klassifizierte.

Vom CDU-Landrat Sachsen wurde im September 2019 trotzdem eine zügige Umsetzung dieses Streckenausbaus gefordert. Der dafür vorgegebene Bedarf an mehr Personenverkehr ist wohl vorgeschoben im Interesse der Streckenertüchtigung für mehr Güterverkehr.

Güterverkehr in einem touristisch genutzten Gebiet auf einer für Personenverkehr gebauten Schienenstrecke ist ein Problem wegen der zunehmenden Lärmbelastung. Unser Verkehrsbüro verweist dazu an die unerträglichen Lärmbelastungen durch schienengebundenen Güterverkehr im Elb- und Rheintal.

Im Interesse und zum Schutz der zukünftig betroffenen Anwohner der Region wurde eine Kleine Anfrage gestellt mit dem Ziel die Wirtschaftlichkeitsberechnung für unsere Fraktionsarbeit und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Leider mit abschlägiger Antwort.
Der weitere Ausbau des offiziellen Güter-Ostkorridor wird bei Hof durch Bürgerinitiativen und erbitterten Widerstand blockiert. Um diesen neuralgischen Punkt bei Hof zu umgehen soll zukünftig ein Teil des Güterverkehrs durch das idyllische Vogtland „geleitet“ werden.

Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Eine kleine Anfrage zum Lärmschutz wurde auch hier nur lapidar beantwortet, so dass man noch immer nicht weiß, nach welchem Gesetz der Zubau erfolgen wird. Entweder nach §3 der Verkehrslärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetz oder nach dem Baugesetz bei Sanierung und Erweiterung vorhandener Bahnstrecken § 2 (4) der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“.

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