Anwohnerparken- Verein Deutsche Umwelthilfe fordert von den Kommunen die Anhebung der Verwaltungsgebühr auf mindestens 360€ pro Jahr

In einigen sächsischen Städten werden in Gebieten mit Parkplatznot gegen eine Verwaltungsgebühr den Anwohnern sogenannte „Bewohnerparkausweise“ ausgestellt.
Ziel ist es, die wenigen Parkplätze den tatsächlichen Anwohnern zu bestimmten Tag- und Nachtzeiten vorzubehalten. Ein Recht auf einen Parkplatz erwirbt der Anwohner mit dem Kauf „seines“ Bewohnerparkausweises aber nicht.
Hingegen können die Ordnungsbehörden in diesen Gebieten Parkern ohne Parkausweis Knöllchen erteilen. Zusammengenommen jetzt schon ein lukratives Geschäft ohne Gegenleistung für Städte und Gemeinden.
Als Verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Sachsen wende ich mich entschieden gegen diese KfZ-feindliche Praxis.

Jede Stadt, die Parkraumbewirtschaftung betreibt, sollte ein Parkraumkonzept erstellen. Hierzu gehört die Ermittlung und Prüfung des Parkplatzbedarfs für Anwohner, für den Wirtschafts- und Serviceverkehr (Kurzparker) und den Einpendler zu ansässigen Gewerbebetrieben.
In Gebieten mit sehr hohem Parkdruck muss zudem ein Konzept mit Parkhäusern, beziehungsweise Tiefgaragen erstellt werden.

Einseitig ausgerichtete „Vereine“, die pauschal höhere Gebühren ohne jegliche Gegenleistung fordern, haben das Miteinander im Verkehr noch nicht verinnerlicht. Deshalbt unterstützen ich und die AfD diese pauschale, bürger- und gewerbefeindliche Forderung der DUH (Deutsche Umwelthilfe) nicht.

Tobias Keller
Mitglied des Sächsischen Landtages
Verkehrspolitischer Sprecher

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