Vorlage – VII-A-00440-VSP-01
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Beschlussvorschlag:
Das Anliegen des Antrags wird bereits berücksichtigt
Räumlicher Bezug:
Prager Straße
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt
III. Strategische Ziele
Grundsätzlich zielt das Verwaltungshandeln bei der Planung von Lichtsignalanlagen auf eine hohe Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs sowie des Fußgänger- und Radverkehrs ab. Aber auch die Ansprüche des motorisierten Individualverkehrs werden im Rahmen der Planungsabläufe weitgehend berücksichtigt. Die strategischen Ziele Nachhaltige Mobilität, Vorsorgende Klima- und Energiestrategie sowie Erhalt und Verbesserung der Umweltqualität werden so wirkungsvoll unterstützt.
IV. SachverhaltDas Anliegen des Antrages hinsichtlich einer „grünen Welle“ in der Prager Straße ist bereits Gegenstand des Verwaltungshandelns. Zwar sind die gewünschten Koordinierungsbeziehungen grundsätzlich Untersuchungsgegenstand jeglicher Planung für Lichtsignalanlagen, jedoch sind diese nicht immer realisierbar. Dies soll mit nachfolgend benannten generellen Zusammenhängen zur Koordinierung von Lichtsignalanlagen (LSA) begründet werden: Zunächst ist festzustellen, dass eine ideale Koordinierung nur bei idealen Knotenpunktsabständen und einer einheitlichen Umlaufzeit der einzelnen LSA zu
Bei abweichenden Knoten
Aus Gründen der Leistungsfähigkeit müssen je nach Tageszeit oft unterschiedliche Umlaufzeiten zur Anwendung kommen, so dass die Qualität der Koordinierung auch
Zur Reduzierung von Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer und bei komplizierten Kno Im Zweifel hat zunächst immer die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit Vorrang vor ei
Aus oben genannten Gründen versteht die Verwaltung den Antrag als Auftrag, auch bei künftigen Planungen die Belange der einzelnen Verkehrsteilnehmer im Sinne des durch den Stadtrat beschlossenen Stadtentwicklungsplanes Verkehr und öffentlicher Raum sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
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