Der vom Bundesrat beschlossene Bußgeldkatalog soll ab November in Kraft treten. Groß verändert an den Inhalten hat sich nichts, jedoch sind die Bußgelder deutlich gestiegen.
Generell gilt: die Strafen für das Missachten der Straßenverkehrsordnung haben sich mitunter verdoppelt. Wer innerorts bis maximal 20km/h zu schnell fährt, hat anstatt von 35€ Bußgeld nun 70€ zu zahlen. Den Punkt in Flensburg gibt es weiterhin ab 21km/h zu schnell innerorts.
Auch Falschparken wird teurer. Im Halte- oder Parkverbot werden es zukünftig 25€ statt 15€, bei länger als einer Stunde Falschparken sind es 50€ statt 35€ und das Parken in Feuerwehrzufahrten kostet dann schnell 100€ und ein Punkt in Flensburg. Das Blockieren von Fuß- und Radwegen liegt bei 80€ und in zweiter Reihe zu parken kostet dann 55€. Zusätzlich hinzu kommt, dass das unberechtigte Parken auf Flächen, die für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge zugewiesen sind, ein Verwarnungsgeld von 55€ zu entrichten sein wird.
Bisher sind all diese Änderung eine harte und drastische Verschärfung der bereits bestehenden Bußgeldstrafen. Es ist immernoch fraglich, inwiefern diese Strafen die Sicherheit im Straßenverkehr positiv beeinflussen werden und können.
Eine positive Ergänzung des Bußgeldkatalogs lässt sich jedoch schon verzeichnen, nämlich die zukünftigen Strafen für Radfahrer. Es gilt, jeder, der im Straßenverkehr einen Fußgänger gefährdet, wird zur Kasse gebeten und mit einem Punkt bestraft. Das schließt sowohl Autofahrer als auch Radfahrer ein. Radfahrer verursachen auf den Fußwegen ca. 33% aller Fußgängerunfälle (Quelle: adfc Berlin). Dies ist bereits ein erster Schritt zur Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer, auch im Strafmaß. Fraglich jedoch ist, wie diese Straftaten geahndet werden sollen, da Fahrradfahrer aufgrund fehlender Identifikationsmethoden schwieriger zu fassen sind. Insofern handelt es sich hier auch wieder im besten Fall um Scheinpolitik. Hier wäre fraglich, ob Fahrräder und/ oder Fahrradfahrer mit einer Möglichkeit zur einwandfreien Identifikation ausgestattet werden sollen, um somit den Erfolg bei der Verfolgung Straftaten verursacht durch Radfahrer zu erhöhen.
Alles in allem richtet sich der neue Bußgeldkatalog immernoch sehr stark auf motorisierte Verkehrsteilnehmer und leider nicht an alle. Die Förderung der Radmobilität mit neuen Radwegen, auch in den Innenstädten, und die damit geplante Umverlagerung des Verkehrs von der Straße auf den Radweg zielt eindeutig auf mehr Radfahrer im Vergleich zu Autofahrern ab. Demzufolge wäre es nur richtig und fair, auch Fahrradfahrern ähnliche, wenn nicht die gleichen Strafen für das Missachten der Straßenverkehrs aufzuerlegen. Für das Behindern anderer Verkehrsteilnehmer durch das Abstellen von Fahrrädern auf Parkplätzen beispielsweise sollte die gleiche Strafe gelten wie für Autofahrer, die durch das Parken auf Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Der Verkehr ist für alle da und alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Leider spiegelt sich dies nicht im neuen Bußgeldkatalog wider.

