Das Jahr beginnt mit einem Katalog an Gesetzen, Verschärfungen und Regelungen. Auch im Verkehrssektor treten ab heute, dem 01.01.2022, einige Neuerungen in Kraft.
- Diesel und Benzin werden teurer
Dies überrascht nicht; die Grünen haben ein Wahlkampfversprechen umgesetzt und den fossilen Brennstoffen im Namen des Klimawandelstopps den Kampf angesagt. Der CO2-Preis erhöht sich auf 30€ pro Tonne, was eine Erhöhung des Benzinpreises um 8,4 Cent pro Liter zur Folge hat. Diesel verteuert sich sogar um 9,5 Cent pro Liter.
Dass der Spritpreis natürlich auch vom Ölpreis abhängt ist indiskutabel, jedoch muss die Regierung besonders bedacht vorgehen. Sonst droht der motorisierte Individualverkehr bald zum Luxus für Wohlhabende zu werden.
Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV): „Es wäre unsozial und auch unfair, die Autofahrer durch massive Preissteigerungen besonders stark zu belasten, während zum Beispiel Energiekonzerne die steigenden CO2-Preise an die Verbraucher weitergeben können.“
Wer auf das Auto angewiesen ist, wird von der Politik im Regen stehen gelassen.
- Maskenpflicht im Verbandskasten in Autos
Eine weitere neue Regelung besagt, dass in Zukunft zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten verpflichtend sind. Der ADAC erarbeitet hierzu eine neue DIN-Norm für die Verbandskästen. Es steht jedoch noch nicht fest, um welche Art der Maske es sich handelt und ab wann diese neue Regelung in Kraft treten wird.
- Neuwagen mit neuen Assistenten
Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein, die besonders zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen sollen. Verpflichtend sind somit Geschwindigkeitsassistenten, die beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnen sollen, aber auch Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent, sowie ein Müdigkeitswarner werden für neue Typenzulassungen Pflicht.
„Eine wichtige und schon längst überfällige Maßnahme ist zudem der verpflichtende Einbau von Abbiegeassistenten für Lkw“, sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Für tatsächlich mehr Sicherheit auf den Straßen müssen jetzt allerdings noch die bestehenden Lkw-Flotten nachgerüstet werden.“ Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist der Abbiegeassistent ab 2022 vorgeschrieben. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeuge mit den Assistenten ausgestattet sein.
- Alte Führerscheine müssen ausgetauscht werden
Der Umtausch von alten Führerscheinen, umgangssprachlich „Lappen“ genannt, ist verpflichtend und sollte eigentlich nur noch bis zum 19.01.2022 gelten. Jedoch sollen bis zum 19.07.2022 aufgrund der coronabedingten längeren Warte- und Bearbeitungszeiten keine Bußgelder verhängt werden. Wer ohne einen neuen Führerschein kontrolliert wird, kann mit einem Verwarngeld von 10€ belangt werden. Der Umtausch des Führerscheins kostet 25€.
- Verschärfung von Hybrid-Förderungen
Hybridförderung war bereits im Wahlkampf ein sehr wichtiges Thema. Nun gibt es konkrete Zahlen und die Förderung für Plug-In-Hybride wird an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt, die das Fahrzeug zu erfüllen hat:
Den Zuschuss von bis zu 6750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Aber gleichzeitig plant die neue Bundesregierung, die Mindestreichweite voraussichtlich ab 2023 auf 80 km festzulegen und die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen zu lassen. Eine klare Regelung sieht anders aus.
- Autofahrer werden kasteit, Radfahrer haben freie Fahrt
Für Radfahrer ändert sich im Verkehr im Gegensatz zu den Autofahrern nichts. Die einzige Neuerung war der im letzten Jahr aktualisierte Bußgeldkatalog.
Alles in allem: mehr Verschärfungen, mehr Kosten, mehr Verwirrung. Aber was hätte man von der neuen Regierung anderes erwarten sollen?